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Die Stadt Rheine sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

  Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in (m/w/d)
im Bereich Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
(S 14 TVöD SuE, unbefristet in Teilzeit 19,5 Std./Woche)

Wer sind wir?

Die Stadtverwaltung Rheine gehört mit circa 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den größten Arbeitgebern in Rheine. Wir verstehen uns als moderner Dienstleister und sichern die Lebensqualität von circa 80.000 Einwohnern in einer lebens- und liebenswerten Stadt! Wir fördern die Vielfalt und freuen uns, dass in unserer Belegschaft Frauen und Männer von unterschiedlicher Herkunft, Qualifikation und Lebensform wertschätzend und leistungsfähig miteinander arbeiten und sich für unsere Bürgerinnen und Bürger engagieren.

Wir freuen uns auf Sie als neue Kollegin oder neuen Kollegen!

Ihre Aufgaben?

Die fachliche Gesamtverantwortung bei der Entscheidung und Gewährung der Hilfe nach § 35 a SGB VIII obliegt dem Jugendamt. Ihre Aufgaben umfassen das gesamte Spektrum von der Antragsaufnahme bis zur Entscheidung über den Antrag, Beratung zum Leistungsspektrum sowie Rücksprachen/Kontaktaufnahmen zu Hilfeträgern oder anderen Dritten. Der Kontakt zu den Eltern, auch für Hilfeplangespräche, ist ebenfalls wichtig. Zur Feststellung der Abweichung von der seelischen Gesundheit hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiaters oder -therapeuten einzuholen. 

Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall

  • in ambulanter Form,
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
  • durch geeignete Pflegepersonen und
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.

Grundlage für die Rechtsansprüche auf Hilfen gem. § 35a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) ist die Klassifikation psychischer Störungen nach der jeweilig gültigen Internationalen Klassifikation psychischer Störungen, wie sie von der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben wird (ICD-10).

Wen suchen wir?

Wir suchen jemanden, der sowohl belastbar als auch teamfähig ist und die Bereitschaft mitbringt, die Arbeit zielorientiert anzugehen. Ebenso ist ein professioneller Umgang mit Kritik und Konflikten für Sie selbstverständlich.

Sie sollten über ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit bzw. der Sozialpädagogik (Diplom,  Bachelor of Arts oder Master of Arts) verfügen.

Sie sind zudem bereit, gelegentlich abends und an Wochenenden zu arbeiten und besitzen den Führerschein Klasse B.

Was bieten wir?

Sie werden in die Entgeltgruppe 14 TVöD SuE eingruppiert.

Zu den Vorteilen des öffentlichen Dienstes bieten wir * umfangreiche Fort- und Weiterbildungen * flexible Arbeitszeiten * Job-Sicherheit * zusätzliche Altersvorsorge für Angestellte * Gesundheitsmanagement * LOB * Jahressonderzahlung * Fahrradleasing *

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 29. März 2023 über das Online-Bewerberportal der Stadt Rheine ein. Der Link https://karriere.rheine.de/cetr8 führt Sie direkt zum Online-Bewerbungsformular.  Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, sich online zu bewerben, kontaktieren Sie bitte die unten genannte Ansprechperson.

Zu allen aktuellen Stellenangeboten und somit auch zum Online-Bewerberportal der Stadt Rheine gelangen Sie bequem über die städtische Homepage www.rheine.de > Rathaus und Service > Karriere > Stellenangebote.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Frauen und Männer sind erwünscht.

Fragen beantwortet Ihnen gerne die Jugendamtsleiterin, Frau Wiggers, Tel.: 05971/939-511, E-Mail: Annette.Wiggers@rheine.de

 
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